Inhalt des Dokuments
Fakultät V – Verkehrs- und Maschinensysteme
Stipendienausschreibung für
ERASMUS-Hochschulkooperationen Studienjahr 2010/11
| • Ein
Auslandsaufenthalt mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen kann für
ein bzw. zwei Semester durchgeführt werden, wir empfehlen zwei
Semester. Die Zeiten des Aufenthalts im Ausland richten sich nach dem
akademischen Jahr in den jeweiligen Zielländern. Eine Förderung
erfolgt: - für 9 – 12 Monate, in der Regel von September/Oktober bis Juni/Juli des Folgejahres oder - für 6 Monate, in der Regel von September/Oktober oder von Februar/März. Es ist auch möglich, für Studien- und Abschlussarbeiten die ERASMUS-Austauschmöglichkeiten der TU Berlin zu nutzen. In diesem Fall werden Sie maximal für die in der Studienordnung vorgesehene Dauer gefördert: - Studienarbeiten mit Laufzeiten von 3 - 4 Monaten, - Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten mit Laufzeiten von 3 - 6 Monaten. |
|---|
| Die Laufzeiten sind sehr unterschiedlich und abhängig
von der jeweiligen Austauschvereinbarung. Bitte in der Beratung oder
bei den programmverantwortlichen Hochschullehrer/innen
erfragen. |
| •
Erlass der Studiengebühren |
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| • ERASMUS-Mobilitätsstipendien (Teilstipendien ca.
200 € monatlich) |
| BAföG-Empfänger sollten
umgehend nach ihrer Nominierung einen Antrag auf
Auslands-BAföG beim zuständigen BAföG-Amt stellen (ca. 6
Monate vor der geplanten Abreise). Das Auslandsstudium muss innerhalb
der Förderungshöchstdauer absolviert werden, dabei sind abhängig
vom Gastland verschiedene BAföG-Ämter zuständig. Im Allgemeinen ist
die Bemessungsgrenze für BAföG im Ausland höher als im
Inland. |
| Die
Bewerberinnen und Bewerber müssen an der <abbr
style="margin: 0px; padding: 0px; border-bottom-width: 1px;
border-bottom-style: dotted; font-style: normal; cursor: help;"
title="Technische Universität Berlin">TUB</abbr>
in den aufgelisteten Studiengängen immatrikuliert und
Staatsangehörige eines EU-Landes, ggf. eines assoziierten Landes oder
Bildungsinländer sein. Weiterhin müssen bei Stipendienantritt entweder die Diplomvorprüfung bzw. die Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt oder mindestens 2 erfolgreiche Semester in einem BA-Studiengang absolviert worden sein. Es werden gute Studienleistungen und gute Kenntnisse der Unterrichtssprache des jeweiligen Gastlandes erwartet. In einzelnen Programmen gelten außerdem zusätzliche Bedingungen (Teilnahme an Seminaren, Laboren, Prüfungen etc.), die bitte bei den programmverantwortlichen Hochschullehrer/innen zu erfragen sind. |
|---|
| siehe Stipendienausschreibung für die
jeweilige Fakultät (in der Infothek des Akademischen Auslandsamtes
erhältlich). Weitere Informationen auch unter Termine [1] |
|---|
| Einzureichen
ist ein kompletter Bewerbungssatz (Nr.1–10.) sowie eine Kopie des
kompletten Satzes. |
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| 1. Bewerbungsbogen der TU (Formular A1) [2] mit einem Passbild |
| 2. ECTS
Student Application Form (engl.) Internationaler Bewerbungsbogen mit Prioritätenliste (ohne englisch) |
| 3. ECTS
Learning Agreement (in
Unterrichtssprache) Kursauflistung für das beabsichtigte Studium an der gewünschten Universität, 30 ECTS-credits pro Semester |
| 4. Ausführlicher Studienplan mit Kursauflistung für das beabsichtigte Studium an der gewünschten Universität bzw. ausführliche Projektbeschreibung für Studien- und Abschlussarbeiten |
| 5. Motivationsschreiben 1 bis 2 Seiten Motivationsschreiben über akademische und persönliche Beweggründe sowie Ziele des Auslandsstudiums |
| ** 3.
+ 4. + 5. Learning Agreement, Statement of Purpose
undAusführlicher Studienplan, zugeschnitten
auf die zweite Hochschulpriorität |
| ** 3. + 4. + 5. Learning
Agreement, Statement of Purpose und Ausführlicher
Studienplan, zugeschnitten auf die dritte
Hochschulpriorität |
| 6.
Lückenloser Lebenslauf tabellarisch, biographische Angaben, bisheriger Studienverlauf |
| 7. Ein
Hochschullehrergutachten (Formular B1)
[3] vertraulich im geschlossenen Umschlag |
| 8. Auflistung
aller bisher besuchten Übungs- und
Lehrveranstaltungenund abgelegten
Prüfungen auf deutsch (Formular
C) [4] und in jeweiliger Unterrichtssprache
( [5]Formular C1…C5
[6]) [7], deren deutsche Fassung vom Prüfungsamt bestätigt werden muss. Selbstständige Übersetzung ist möglich, diese kann im Auslandsamt bestätigt werden. Für Diplomstudiengänge: Es genügt die Auflistung für das Hauptstudium, wenn ein Vordiplom bzw. die Zwischenprüfung sowie deren bestätigte selbst angefertigte Übersetzung (s. Nr. 9) zum Bewerbungstermin vorgelegt werden kann. |
| 9.
Kopie des Abitur und Bachelor- oder
Vordiplomszeugnisses sofern vorhanden, Bachelor- oder Vordiplomzeugnisse mit englischer Übersetzung (Formular G1, G2, G3) [8], Original bei Abgabe vorlegen |
| 10. Sprachgutachten
der <acronym style="margin: 0px; padding: 0px;
border-bottom-width: 1px; border-bottom-style: dotted; font-style:
normal; cursor: help;" title="Zentraleinrichtung Moderne
Sprachen">ZEMS</acronym> (Formular
D) [9] entsprechend der Unterrichtssprache(n) |
[11]
Wichtige Formulare und Anträge
- Formulare [12]
Erasmus Bewerbungsinfo
- Ausschreibungen (PDF, 4,5 MB) [13]
ffice/termine/
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ffice/studium_im_ausland/formulare/europa_erasmus/
m_ausland/formulare/europa_erasmus/
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