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PROMOS-Programm zur Förderung der Mobilität von deutschen Studierenden
Fördermöglichkeiten über das PROMOS-Programm
Über das PROMOS-Programm des DAAD werden an der TU Berlin durch das Akademische Auslandsamt folgende Stipendien vergeben:
- Kurzstipendien für Abschlussarbeiten an ausländischen Hochschulen oder ggf. bei einem Unternehmen weltweit, wenn eine Kooperation mit einer Hochschule vor Ort nachgewiesen wird (1-6 Monate) - schwerpunktmäßig außerhalb Europa
- Semesterstipendien weltweit (3-6 Monate) - schwerpunktmäßig außerhalb Europa
- Teilnahme an Sprach- und Fachkursen (Summer- bzw. Winter Schools) an Partnerhochschulen der TU Berlin (3-6 Wochen) in Europa und Übersee
- Förderung von Sprach- und Fachkursen für Doktoranden, weitere Informationen erhältlich bei der Nachwuchsförderung der TU Berlin TU-DOC
Ziele des PROMOS-Programms
Im Kontext der Bologna-Reform ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das neue Mobilitätsprogramm soll dazu mit Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden ermöglichen.
Das Mobilitätsprogramm soll insbesondere solchen Studierenden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keinem der bestehenden Austausch- bzw. Dual Degree Programme der TU Berlin förderbar ist.
PROMOS ist ein reines Stipendienprogramm. Betreuungszusagen seitens der angestrebten Zielhochschule müssen bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen bereits vorliegen bzw. selbst organisiert werden, Studienplätze spätestens bis zur Abreise nachgewiesen werden, da diese nicht vom Akademischen Auslandsamt vermittelt werden.
Zielgruppe
Die Teilstipendien (bis zu sechs Monate) sind vorgesehen für deutsche Studierende aller Fachrichtungen – siehe auch Bewerbungsvoraussetzungen.
Stipendienhöhe
Das Stipendium umfasst monatliche Teilstipendien. Die Fördersätze richten sich nach den länderspezifischen DAAD-Teilstipendienraten.
Stipendien werden für die Dauer des Semesters bzw. für die Anzahl der Monate ausgezahlt, die für die Abfassung der Abschlussarbeit im Ausland verbracht und lt. Studienordnung (ECTS-Angabe) vorgesehen sind.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der begrenzten Mittel seitens der TU Berlin weder Pauschalen für Reisekosten ausgezahlt noch Studiengebühren übernommen werden.
Bewerber dürfen für die Zeit des Auslandsaufenthaltes kein weiteres Stipendium aus öffentlichen Mitteln beziehen, das den gleichen Förderzweck dient. Der gleichzeitige Bezug von Bafög bzw. Deutschlandstipendium ist möglich.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission auf Grundlage der abgegebenen Bewerbungsunterlagen. Mit einer Entscheidung ist spätestens sechs Wochen nach Bewerbungsfrist zu rechnen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen) der TU Berlin, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Für Doktoranden stehen ausschließlich Stipendien für Sprach- und Fachkurse zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist in der Infothek des Akademischen Auslandsamts vorliegen.
Bewerbungsunterlagen
Die folgenden Unterlagen sind PC-geschrieben anzufertigen und in einfacher Ausfertigung in der angegebenen Reihenfolge einreichen.
- Bewerbungsbogen der TUB (Formular A2, in engl.) mit Passbild;
- Statement of Purpose (engl.), 1 bis 2 Seiten Motivationsschreiben über akademische und persönliche Beweggründe sowie Ziele des Auslandsstudiums;
- Ausführlicher Studienplan (engl.) mit Kursauflistung für das beabsichtigte Studium an der gewünschten Universität bzw. ausführliche Projektbeschreibung und Zeitplan für Studien- und Abschlussarbeiten;
- Lückenloser Lebenslauf (engl.), tabellarisch
- Nachweis über Studienleistungen:
- aktueller QISPOS-Ausdruck (Bachelor- und Masterstudiengänge) bzw.
- eigene Auflistung aller bisher besuchten Übungs- und Lehrveranstaltungen und abgelegten Prüfungen auf deutsch (Formular C, alle anderen Studiengänge) die vom Prüfungsamt bestätigt werden muss.
- Kopie des Abiturs sowie ggf. Bachelor- oder Vordiplomszeugnisses, Original bei Abgabe vorlegen;
- 1 Hochschullehrer-Gutachten (Formular B2, deutsch oder engl.), vertraulich im verschlossenen Umschlag;
- Nachweis von Kenntnissen in der für das Vorhaben relevanten Unterrichtssprache oder mindestens für Englisch (Zeugnisse oder Sprachgutachten (Formular D) der ZEMS oder SKB oder einer der Tests von dieser Sprachnachweisliste (PDF, 247,1 KB))
- Betreuungszusage eines Professors der TU Berlin und der Hochschule vor Ort (nur für Abschlussarbeiten)
Die notwendigen Bewerbungsformulare finden Sie hier.
Bewerbungsfristen
Die Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen für Studienaufenthalte im Ausland im Rahmen des PROMOS-Programms endet
- zum 30. April für das folgende Wintersemester
- zum 31. Oktober für das folgende Sommersemester
Bei Abschlussarbeiten und Sprach- und Fachkurse an Partnerhochschulen im Rahmen des PROMOS-Programms endet die Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen
- zum 31. Januar für Abschlussarbeiten ab April 2013
- zum 30. April für Abschlussarbeiten ab Juli 2013
- zum 31. Juli für Abschlussarbeiten ab Oktober 2013
- zum 31. Oktober für Abschlussarbeiten ab Januar 2014.
Abgabe der Bewerbung
Während der Öffnungszeiten in der Infothek des Akademischen Auslandsamts im Campus Center