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Visum
Bestimmte Austauschstudierende benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses Visum muss bei der deutschen Botschaft im jeweiligen Heimatland beantragt werden. In der Regel erhält man ein Bewerbervisum, dass nur drei Monate gültig ist und vor dessen Ablauf man eine Aufenthaltserlaubnis beantragen muss. Besser ist es also, sich bereits ein Visum für die gesamte Zeit des Aufenthaltes ausstellen zu lassen, sollte dies möglich sein.
Auf dieser Seite findet Ihr die Länder, deren Staatsbürger ohne Visum einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach Ihrer Ankunft in Deutschland beantragen können.
EU Bürger müssen sich nur um die Anmeldung beim Bürgeramt kümmern!
Bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung beachtet bitte diesen Hinweis zur Krankenversicherung der Ausländerbehörde.