Inhalt des Dokuments
Aufenthaltserlaubnis
Austauschstudierende die nicht EU-Bürger sind und länger als 3 Monate in Deutschland wohnen, müssen eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen, falls sie nicht schon im Besitz eines Visums für die gesamte Laufzeit des Austauschstudiums sind. Dies gilt sowohl für nicht-EU-Bürger, die vor der Einreise ein Bewerbervisum beantragen mussten (es läuft nach 3 Monaten ab), wie für diejenigen, die kein Visum zur Einreise benötigten.
Nicht-EU-Bürger müssen sie innerhalb der ersten 3 Monate in Deutschland direkt bei der Ausländerbehörde beantragen. Bei Fragen zur Beantragung könnt Ihr aber eine Email an binstud@international.tu-berlin.de senden oder unsere Kolleg*inn von der Visa-Beratung während der Sprechstunde in Raum H51 besuchen.
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Dienststelle für Studierende: Keplerstraße 2 10589 Berlin | |
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Montag & Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag | 07.00 - 14.00 Uhr nur mit Termin! 10:00 - 18:00 Uhr geschlossen |
Informationsseite der Ausländerbehörde Termin buchen: Unter Kontakt kann man auf "Termin hier buchen" klicken! | |
Wichtig! Wenn alle Unterlagen komplett eingereicht werden, könnt Ihr die Aufenthaltserlaubnis direkt mitnehmen! |